Hundehaftpflicht in NRW: Für wen ist sie Pflicht?

Die kurze Antwort: In NRW brauchen große und gefährliche Hunde eine Haftpflichtversicherung. Für kleinere Hunde ist sie freiwillig, aber trotzdem sinnvoll, denn du haftest als Halter auch ohne eigenes Verschulden.

5,0 ★ bei GoogleÜber 12.000 € für den Tierschutz

Wann gilt ein Hund als groß?

Laut Landeshundegesetz NRW gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht erreicht. Eines von beiden reicht. Es zählt also auch, was aus deinem Welpen noch wird.

Das brauchst du für einen großen Hund

  • Anzeige der Haltung bei der zuständigen Behörde
  • Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Mikrochip zur fälschungssicheren Kennzeichnung
  • Sachkunde und Zuverlässigkeit als Halter

Das alles musst du der Behörde nachweisen. Wie das bei dir läuft, erfährst du bei deinem Ordnungsamt.

Welche Versicherungssumme ist vorgeschrieben?

SchadenMindestsumme laut Gesetz
Personenschäden500.000 €
Sonstige Schäden250.000 €

Quelle: § 5 Abs. 5 und § 11 LHundG NRW, keine Rechtsberatung. Die Tarife, die ich vermittle, liegen mit 5 Mio. € bis 100 Mio. € deutlich darüber (maximal 15 Mio. € je geschädigte Person).

Warum sie sich auch für kleine Hunde lohnt

Dein Hund läuft einem Radfahrer vor das Rad, und der stürzt schwer. Als Halter haftest du nach § 833 BGB grundsätzlich auch dann, wenn dich keine Schuld trifft. Das kann sehr teuer werden, ganz egal, wie groß dein Hund ist.

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?

Für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg und für gefährliche Hunde ja. Für alle anderen ist sie freiwillig, aber sinnvoll.

Gilt die Pflicht auch für einen Welpen?

Entscheidend ist, wie groß der Hund ausgewachsen wird. Wird dein Welpe voraussichtlich ein großer Hund, solltest du dich direkt darum kümmern.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Das Gesetz schreibt mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden vor.

Du brauchst eine Hundehaftpflicht?

Schreib mir kurz, wer dein Hund ist. Ich sage dir, welcher Schutz passt, und melde mich selbst bei dir.

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DER Pfotenmakler · Maurice Först · Haltern am See · Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. Beiträge und Kosten sind Beispielwerte. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der BarmeniaGothaer.