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Hundeversicherung ohne Wartezeit: geht das?

Die kurze Antwort: Teilweise. Bei einem Unfall ist dein Hund in den Tarifen, die ich vermittle, ab dem ersten Tag versichert, ohne Wartezeit. Bei Krankheiten gilt dagegen eine Wartezeit von 30 Tagen, bei einigen bestimmten Erkrankungen auch länger. Warum das so ist und wann die Wartezeit ganz entfällt, erkläre ich dir hier.

Was ist eine Wartezeit überhaupt?

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem die Versicherung für bestimmte Fälle noch nicht zahlt. Sie schützt die Gemeinschaft aller Versicherten: Ohne Wartezeit könnte jemand erst dann eine Versicherung abschließen, wenn sein Hund schon krank ist, und das würden am Ende alle anderen über höhere Beiträge bezahlen.

Deshalb gibt es sie bei praktisch jeder Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherung. Entscheidend ist: Welche Wartezeiten gelten genau, und wofür gibt es keine?

Diese Wartezeiten gelten (Hundekrankenversicherung)

Was passiert?Wartezeit
Unfall (auch verschluckter Fremdkörper oder Vergiftung)keine, sofort versichert
Krankheit allgemein30 Tage
z. B. Nabelbruch, Entropium (Lidfehlstellung), medizinisch notwendige Kastration6 Monate
Hüftdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED), Patellaluxation18 Monate, im Tarif Premium Plus nur 6 Monate

Beispielangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Versicherungsbedingungen.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Du schließt heute eine Versicherung ab. Morgen zieht sich dein Hund beim Toben eine Schnittwunde an der Pfote zu: Unfall, versichert. Zwei Wochen später bekommt er Durchfall mit Fieber: Das ist eine Krankheit innerhalb der ersten 30 Tage, die Behandlung zahlst du noch selbst. Ab Tag 31 ist dein Hund dann auch bei Krankheiten abgesichert.

Wann entfällt die Wartezeit komplett?

Wenn dein Hund schon versichert ist und du ohne Lücke den Anbieter wechselst. Hatte der alte Vertrag einen vergleichbaren Schutz, entfällt die allgemeine Wartezeit von 30 Tagen, und die längeren Wartezeiten können um die bisherige Laufzeit verkürzt werden. Dafür brauchst du die Kündigungsbestätigung und den Versicherungsschein des alten Versicherers.

Wichtig: Kündige deine alte Versicherung erst, wenn die neue sicher läuft, sonst entsteht eine Lücke. Genau bei so etwas helfe ich dir.

Meine 4 Tipps, damit dich die Wartezeit nicht erwischt

  1. Früh absichern. Ein Hund kann ab der 9. Lebenswoche versichert werden. Wer direkt beim Welpen oder gleich nach der Adoption abschließt, hat die Wartezeit hinter sich, bevor die meisten Krankheiten auftreten.
  2. Nicht erst bei Symptomen. Was vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit schon auftritt, kann als Vorerkrankung vom Schutz ausgeschlossen sein.
  3. Bei Rassen mit Gelenk-Risiko auf die besonderen Wartezeiten achten. Bei HD, ED oder Patellaluxation macht der Unterschied zwischen 18 und 6 Monaten viel aus.
  4. Impfpass aktuell halten. Bestimmte Infektionskrankheiten sind nur versichert, wenn der Impfschutz nachgewiesen ist.

Häufige Fragen

Gibt es eine Hundekrankenversicherung ganz ohne Wartezeit?

Für Unfälle ja, die sind sofort versichert. Für Krankheiten gilt in der Regel eine Wartezeit von 30 Tagen. Sie entfällt, wenn dein Hund vorher schon versichert war und du lückenlos wechselst.

Ist eine OP nach einem Unfall sofort versichert?

Ja. Unfälle, auch verschluckte Fremdkörper oder Vergiftungen, sind ohne Wartezeit versichert.

Wie lange ist die Wartezeit bei Hüftdysplasie (HD)?

Bei HD, ED und Patellaluxation gilt eine besondere Wartezeit von 18 Monaten. Im Tarif Premium Plus sind es nur 6 Monate.

Was passiert, wenn mein Hund in der Wartezeit krank wird?

Die Behandlung in der Wartezeit zahlst du selbst. Wenn die Erkrankung danach weiterbesteht oder wiederkommt, kann sie als Vorerkrankung gelten. Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss.

Du willst wissen, ab wann dein Hund abgesichert ist?

Schreib mir einfach. Ich schaue mir mit dir in Ruhe an, welche Wartezeiten für deinen Hund gelten und wie du keine Lücke riskierst. Und bei jedem Abschluss geht ein Teil meiner Vergütung an den Tierschutz, ohne Mehrkosten für dich.

DER Pfotenmakler · Maurice Först · Haltern am See · Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. Alle Angaben sind Beispielangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Versicherungsbedingungen.